Ausbildung ist wichtig für den Einsatzerfolg und die
eigene Sicherheit. Die laufende Ausbildung im Dienst sowie Lehrgänge sind
meist abends
oder am
Wochenende.
Neue Mitglieder müssen baldmöglichst den Lehrgang Truppmann Teil 1 (Grundausbildung + Erste Hilfe) absolvieren. Erst danach darf man mit zu Alarm-Einsätzen ausrücken. Für Jugendliche U18 Jahre gilt der Erlass des Sächsischen Innenministeriums vom 04.12.2019. Nach dem Grundlehrgang beginnt die 2-jährige Truppmannausbildung Teil 2 in der eigenen Feuerwehr. Wer über 18 ist, kann auch schon die Lehrgänge Funk und Atemschutzgeräteträger besuchen. Nach 2 aktiven Dienst-Jahren kann dann der Truppführerlehrgang begonnen werden. Zu weiteren Lehrgängen nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 hier eine Übersicht. Zum Vergrößern bitte klicken!
Lehrgangs-Anmeldungen
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